Ein Erbfall trifft Angehörige selten zu einem guten Zeitpunkt. Neben der Trauer stehen oft drängende rechtliche Fragen im Raum: Wer erbt eigentlich? Ist das Testament wirksam? Und was tun, wenn sich die Erbengemeinschaft nicht einig wird? Wir begleiten Sie durch diese Fragen mit Ruhe, Erfahrung und Klarheit.
Unsere Leistungen im Erbrecht
Wir vertreten Sie in allen Phasen eines Erbfalls – von der vorausschauenden Nachlassplanung bis zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Dazu zählen insbesondere:
- Erstellung und Prüfung von Testamenten und Erbverträgen
- Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Beratung und Vertretung in Erbengemeinschaften
- Erbausschlagung und Haftungsfragen bei überschuldeten Nachlässen
- Klärung von Erbscheinsverfahren beim Nachlassgericht
- Vertretung bei Streitigkeiten um die Wirksamkeit eines Testaments
Frühzeitig vorsorgen statt später streiten
Viele Erbstreitigkeiten entstehen, weil der letzte Wille nicht eindeutig oder formwirksam festgehalten wurde. Wir beraten Sie daher auch, bevor der Erbfall eintritt: bei der Formulierung eines rechtssicheren Testaments, bei der steuerlich sinnvollen Gestaltung einer Schenkung zu Lebzeiten oder bei der Absicherung des Ehepartners und der Kinder.
Wann sollten Sie uns ansprechen?
Ob als Erbin oder Erbe, als Angehörige eines Verstorbenen oder als vorausschauend planende Person – melden Sie sich, sobald erste Fragen auftauchen. Je früher wir eingebunden sind, desto mehr Handlungsspielräume bleiben Ihnen.
